ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB
insign-media GmbH
1. Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
2. Lieferung
2.1 Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen. Bei verspäteter Rückgabe (d.h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit) von Ladegeräten behalten wir uns auf jeden Fall vor, die entstandenen Kosten und Mieten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
2.4 Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils Materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten.
2.5 Insbesondere gelten die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben als nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.6 Bei Sonderanfertigungen behält sich der Lieferer vor, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern.
2.7 Nichtabnahme einer fest in Auftrag gegeben Stückzahl in voller Höhe durch den Besteller berechtigt den Lieferer einen Mindermengenzuschlag in Höhe des durch die Minderabnahme entstehenden Verlustes zu erheben.
3. Berechnung
3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genanten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. Zahlung
5.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar in Henstedt-Ulzburg rein netto Kasse. Wir behalten uns vor Anzahlungen zu verlangen sowie nach unserer Wahl nach erfolgter Vorkasse oder per Bar-Nachnahme zu liefern.
5.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5.3 Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
5.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz berechnet.
5.5 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.6 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
6. Rücktritt
Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ungünstigen Auskünften über ihn, fehlender Deckung eines Schecks, Protestierung eines Wechsels und Verzug des Bestellers bei laufenden Zahlungsverpflichtungen ist der Lieferer zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch beim Übergang des gewerblichen Unternehmens des Bestellers auf einen anderen nach Vertragsabschluß.
7. Versand
7.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Evtl. Transportschäden sind direkt mit dem Versandunternehmen zu regeln. Dies gilt auch bei verdeckten Schäden.
7.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
8. Gewährleistung
8.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
8.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
8.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
8.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
9. Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die
Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. In diesem Falle tritt der
Käufer hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen
oder Surrogate an den Verkäufer ab.
10.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
10.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 10.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
10.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
10.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
10.6 Die Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
10.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10.8 Ebenso behält sich der Lieferer an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Die Unwirksamkeit einer Bedingung ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen sowie die Gesamtheit der Bedingungen.
11.2 Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
11.3 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Henstedt-Ulzburg . Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Segeberg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
12. Sonstiges
12.1 Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
12.2 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
12.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.